Informationen zur geplanten Tonabgrabung Herford-Diebrock II
Damit auch in Zukunft die regionale Rohstoff- und Versorgungssicherheit gewährleistet bleiben, planen wir aktuell eine neue Tonabgrabung mit anschließender Verfüllung mit unbelastetem Bodenaushub in Herford-Diebrock an der Diebrocker Straße. Da derzeit viel Unsicherheit bei Anliegern und Bürgern herrscht, haben wir uns dazu entschlossen, auf dieser Seite das Vorhaben noch einmal kurz vorzustellen und dabei vor allem auf bereits geäußerte Bedenken, Sorgen oder Ängste aus Sicht des Unternehmens einzugehen. Im Folgenden nehmen wir abschnittsweise zu den einzelnen Themenpunkten Stellung. Zusätzlich haben wir Antworten zu häufig gestellten Fragen aufgelistet.
1. Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die geplante Tonabgrabung befindet sich westlich der Stadt Herford in der Gemarkung Diebrock, nördlich der Diebrocker Straße in etwa zwischen dem “Schnatweg” und dem Straße “Zur Mergelkuhle”. Die Standortauswahl fiel auf diese Fläche, weil sie ein Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung im aktuell gültigen Regionalplan darstellt. Darüber hinaus beinhaltet die Lagerstätte Rohstoffe in abbauwürdiger Menge und Qualität. Auf einer Fläche von rund 20 ha ist der Abbau von Schieferton, Ton und Lehm geplant. Parallel ist die Wiederverfüllung der Abbauabschnitte mit unbelastetem Bodenmaterial der Klasse BM-0 nach Bundesbodenschutzverordnung zu Rekultivierungszwecken vorgesehen, sodass die Fläche nach Abschluss der Arbeiten wieder der landwirtschaftlichen Nutzung übergeben werden kann. Insgesamt ist eine Dauer des Vorhabens von 30 Jahren vom ersten Spatenstich bis zur vollständigen Rekultivierung angesetzt.
Der derzeitige Stand des Genehmigungsverfahrens sieht wie folgt aus: Der erarbeitete Antrag wurde an die entsprechenden Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange verteilt, welche in einer Stellungnahme Bedenken zum Vorhaben äußern konnten. Nun liegt der Antrag zur öffentlichen Einsicht aus. So können beispielsweise die Anlieger ebenfalls Einwendungen und Bedenken äußern. Diese Bedenken werden wiederum in weiteren Verlauf des Genehmigungsprozesses in einem Erörterungstermin berücksichtigt, bei welchem man wiederum versucht, Kompromisse und Lösungen für etwaige Kritikpunkte zu finden.
An der Planung dieses Vorhabens arbeiten wir seit etwa fünf Jahren zusammen mit einem ortsansässigen Planungsbüro in enger Abstimmung mit entsprechenden Sachverständigen. Wie bei so einem Vorhaben üblich, wurde großer Wert auf eine ganzheitliche Betrachtung der möglichen Auswirkungen gelegt. Im Rahmen der Vorplanung wurden eine avifaunistische Untersuchung (Biotopkartierung), ein Artenschutzbeitrag, ein Grundwassergutachten, ein Lärmschutzgutachten und eine Verkehrsuntersuchung von entsprechenden Fachgutachtern erarbeitet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung aller betroffener Schutzgüter wurde durchgeführt. Daraus wurden wiederum zwingend einzuhaltende Maßnahmen zur Abmilderung eventueller Auswirkungen des Abbaus abgeleitet und in den Genehmigungsantrag aufgenommen.
Die nachfolgende Abbildung verschafft einen Überblick zeigen die Lage des Vorhabens im Großraum Herford (markiert durch X).
2. Umwelt- und Naturschutz
Der oberflächennahe Abbau von Ton stellt ohne Zweifel einen erheblichen Eingriff in die Natur und Umgebung dar. Zunächst ist aber festzustellen, dass es sich bei der gesamten geplanten Abgrabungsfläche um eine rein landwirtschaftlich / ackerbaulich genutzte Fläche handelt, die ökologisch im Vergleich nicht so wertvoll ist wie beispielsweise Wiesen- und Waldflächen. Während des Abbaus muss nicht in bestehende Baum-, Gehölz- oder Biotopstrukturen eingegriffen werden. Im Anschluss an den Abbau werden das ursprüngliche Geländeniveau und die landwirtschaftlichen Nutzflächen wiederhergestellt.
Wichtig zu verstehen hierbei ist, dass dies abschnittsweise zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass nie die gesamte Abbaufläche von etwa 20 Hektar auf einmal im Eingriff ist – wie bisher oft in der bisherigen Berichterstellung dargestellt – sondern nur ein Teil der Bauabschnitte. So kann in den ersten Abbauabschnitten nach Fertigstellung schon wieder Ackerbau betrieben werden, während in anderen Bauabschnitten noch Ton abgebaut wird.
Für den Eingriff sind darüber hinaus Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, bei denen Teilflächen im Abbaugebiet und Flächen in der Umgebung ökologisch aufgewertet werden. Angrenzend zum nordwestlich verlaufenden bewaldeten Siek-Tal wird ein insgesamt 20-25 Meter breiter Waldsaum angepflanzt, der den bestehenden Wald und den Wanderweg zusätzlich abschirmen soll. Im Norden wird auf einer Fläche von etwa 7000 m² ein naturnaher Laubwald entwickelt, der an den bisherigen Baumbestand anschließt. Auf weiteren 8000 m² werden Streuobstwiesen entwickelt. Im Westen des Abbaugebietes und auch im Südosten am Schnatweg werden ebenfalls Flächen von insgesamt 2 Hektar Größe durch Anpflanzungen und Anlage von Blänken aufgewertet. Östlich wird auf einer Fläche von 1,5 Hektar eine Entwicklungsmaßnahme für die vom Aussterben bedrohten Vogelarten Feldlerche und Kiebitz angelegt.
3. Schallemissionen
Im Rahmen der Vorplanungen wurde ein Schallgutachten von einem Fachgutachter erarbeitet, welches uns Maßnahmen aufzeigt, um die Schallemissionen so gering wie möglich zu halten. Abgesehen von dem einzuhaltenden Sicherheitsabstand muss zu Beginn der Arbeiten am südwestlichen Abbaurand ein ausreichend dimensionierter Lärmschutzwall errichtet werden, der die Anwohner gegen die Schallemissionen abschirmt. Zum anderen ist anzumerken, dass in diesem Bereich (im Bereich der geplanten Zufahrt, südlicher Bauabschnitt I) nur Abbau in geringem Ausmaße stattfinden wird. Sobald der Abbau in die weiteren Abbauabschnitte fortschreitet, ist mit keinen direkten, erheblichen Schallemissionen durch den Abbau mehr zu rechnen, da man hier dann schon mehrere hundert Meter von der ersten angrenzenden Bebauung entfernt ist und zudem tiefliegend im Gelände arbeitet. Zum zusätzlichen Schutz soll die Zufahrt in die Tongrube selbst verwallt und in Teilen mit heckenartigen Strukturen bepflanzt werden.
Im Schallgutachten werden uns Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr als möglich aufgezeigt. Dennoch haben wir im Antrag nur eine Betriebszeit von 6 bis 17 Uhr von montags bis freitags beantragt. Die Kernarbeitszeiten werden erfahrungsgemäß zwischen 7 und 16 Uhr liegen. Darüber hinaus sind wir jederzeit bereit, hier weitere sinnvolle Regelungen und überobligatorische Maßnahmen zu treffen.
4. Luftbelastung
Derzeit liegt kein Gutachten zu möglichen Staubemissionen vor. Jedoch sind wir dieser Forderung bereits nachgekommen und lassen derzeit ein Gutachten zu diesem Punkt erarbeiten. Somit wird uns auch hierzu von einem Fachgutachter aufgezeigt, welche Maßnahmen zur Vermeidung solcher Emissionen zu treffen sind.
5. Verkehrsbelastung
Wie im Verkehrsgutachten erläutert, nutzen täglich etwa 4.400 Fahrzeuge die Diebrocker Straße. Im Genehmigungsantrag sind 100 LKW-Bewegungen täglich geplant, die durch die Tonabgrabung hinzukommen, was rechnerisch einem Anteil von einigen Prozent gleichkommt. Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass es sich hierbei eher um einen Maximalwert handelt. In der Praxis ist davon auszugehen, dass deutlich weniger Verkehrsaufkommen entsteht und ein Wert von 100 LKW-Bewegungen nur punktuell in bestimmten Situationen erreicht wird.
Das Verkehrsgutachten kam zu dem Schluss, dass eine Linksabbiegerspur zu errichten ist. Dies begründet sich auf Sicherheitsaspekten für den Straßenverkehr. Somit werden ein sicheres Ein- und Ausfahren des Betriebsverkehrs sowie Passieren des Durchgangsverkehrs gewährleistet. Die Baukosten sind selbstverständlich durch die Fa. Stork zu tragen.
Derzeit prüfen wir außerdem die Möglichkeit einer zusätzlichen Zufahrt an einer anderen Stelle, um mögliche Lärmbelastungen besser verteilen zu können.
6. Straßenverschmutzung
Um einer möglichen Straßenverschmutzung vorzubeugen, ist eine Reifenwaschanlage für ausfahrende Fahrzeuge vorgesehen. Hiermit lässt sich ein Großteil der Verschmutzungen ausschließen. Um darüber hinaus Verschmutzungen jenseits des Abbaugebietes zu vermeiden, muss z. B. eine Straßenkehrmaschine eingesetzt werden.
7. Doppelbelastung durch zweite Tongrube an der Hausheider Straße
Eine Doppelbelastung durch die bestehende Tongrube an der Hausheider Straße sehen wir zunächst nicht. Der Tonabbau in der bestehenden Tongrube Herford westlich des geplanten Abbaugebietes ist nahezu beendet. Hier finden hauptsächlich nur noch Tonausbeute in geringem Umfang und sonst Rekultivierungsmaßnahmen, d. h. die Verfüllung mit Bodenaushub statt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Abbauarbeiten dort vor dem Beginn der Abbauarbeiten der neu geplanten Abgrabung fertiggestellt sein werden. In der Übergangsphase soll in der bestehenden Tongrube dann nur noch Bodenaushub zur Rekultivierung eingebaut werden, während in der neuen Tonabgrabung an der Diebrocker Straße Ton gefördert wird. Faktisch existieren zwei Tongruben – trotzdem würden sich somit die entstehenden Verkehrsaufkommen für die Übergangszeit auf beide Tongruben aufteilen und nicht zusätzlich entstehen. Somit wird eine Doppelbelastung im Sinne einer Vollausleistung beider Tongruben nahezu ausgeschlossen bzw. so minimal wie möglich gehalten.
8. Schutz des Naherholungsgebietes
Im Abbaugebiet selbst befinden sich keine Wanderwege oder -gebiete. Es sind also keine Verlegungen/Veränderungen an bestehenden Wanderwegen notwendig, wie bereits in anderen Abgrabungen realisiert werden musste. Der nord-westlich verlaufende Wanderweg im Siek-Tal liegt deutlich tiefer im Gelände und wird durch entsprechende Sicherheitsabstände und zusätzliche Anpflanzungen (wie schon unter Punkt 2 erläutert) vom Abbaubetrieb abgeschirmt. Die feierabendliche Freizeitgestaltung der Anwohner und Bürger sollte daher nicht beeinträchtigt sein.
Derzeit ist die Errichtung eines Wander- und Radweges am südlichen Rand des Abbaugebietes parallel zur Diebrocker Straße im Gespräch. Hier haben wir der Stadt Herford bereits signalisiert, von unserer bisherigen Planung abzuweichen und durch einen Flächentausch den Bau eines solchen Wander- und Radweges zu ermöglich. So ließe sich sogar eine Aufwertung der Naherholung erreichen. Bisher gibt es im Bereich der Diebrocker Straße weder einen Geh- bzw. Radweg noch einen markierten Fahrstreifen, auf dem Radfahrer/Fußgänger diesen gefährlichen Straßenbereich sicher nutzen können.
9. Grundwasser
Auch zum Thema Grundwasser wurde im Rahmen der Vorplanungen schnell deutlich, dass ein Gutachten notwendig ist. Dieses wurde ebenfalls von einem ortsansässigen Ingenieurbüro durchgeführt und ausgewertet. Grob zusammengefasst wurde hier festgestellt, dass die Tonsteinschichten sehr wenig Wasser führen und zusätzlich – wie für Tonböden üblich – eine extrem geringe Durchlässigkeit aufweisen (anders als z. B. Sand- und Kiesböden). Somit können Einschränkungen des Grundwassers, die über den Wirkungsbereich der Abgrabungsfläche hinaus gehen, ausgeschlossen werden.
Ebenfalls ist anzumerken, dass eine Verfüllung mit komplett unbelastetem Bodenmaterial höchster Qualität “BM-0” nach der neusten Fassung der Bundesbodenschutzverordnung / Ersatzbaustoffverordnung vorgesehen ist. Dies wird im Vorfeld an jede Anlieferung pro Anlieferstelle durch ein Bodengutachten eines externen akkreditierten Institutes nachgewiesen. Eine Anlieferung von Aushub ohne vorherige Untersuchung ist ausgeschlossen. Zur Einordnung: Bodenaushub stellt den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Es herrscht derzeit ein regelrechter Mangel an Verwertungsstellen für Bodenaushub. Durch die Tonabgrabung und anschließende Verfüllung würde dem Kreis Herford so eine neue, langfristige Möglichkeit entstehen, unbelasteten Bodenaushub ortsnah zu verwerten, anstatt diesen kilometerweit transportieren zu müssen. Nach Fertigstellung der Rekultivierung in der bestehenden westlichen Tongrube an der Hausheider Straße wird auch dort in absehbarer Zeit keine Annahme von Bodenaushub mehr möglich sein.
10. Klimafolgen / Klimawandel
Der in Herford gewonnene Schieferton und Lehm wird derzeit hauptsächlich in der Ziegelindustrie zur Herstellung sehr langlebiger, schadstofffreier, recyclebarer Produkte, wie Dachziegel, Klinker, Hintermauersteine, Verblender, etc. eingesetzt. Daneben kommen die gewonnenen Rohstoffe in zahlreichen weiteren Bereichen – wie z. B. Gewässerentwicklung, Deponiebau, Tiefbau, ökologischem Lehmbau und Abdichtung – zum Einsatz. Unsere Tonrohstoffe werden zudem fast ausschließlich regional vertrieben. In Zukunft wird der Ton eine große Rolle bei der Dekarbonisierung der Zementindustrie spielen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Gewinnung der Rohstoffe mit großem Energieaufwand verbunden ist. Dennoch wird ein Großteil des Tons in einem Radius von gerade einmal 50-70 km ausgeliefert. Sollten den Verarbeitern diese Rohstoffquellen wegfallen, (was durch die Ausschöpfung der Vorkommen in der bestehenden Tongrube in Herford und in absehbarer Zeit auch in Spenge-Wallenbrück der Fall sein wird) kommt es nur zu Verlagerungseffekten. Die Hersteller müssten dann auf Rohstoffe zurückgreifen, dessen Transportentfernung und damit auch die entstehenden Emissionen um ein Vielfaches höher sind. Unterm Strich bringt dies nur sowohl ökologische als auch ökonomische Nachteile für alle Beteiligten bis hin zum Endverbraucher und auch dem Klima mit sich.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den teilweise doch sehr ausführlichen Informationen einen Einblick in unsere Sicht der Dinge zum geplanten Tonabbau in Herford geben konnten. Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen formuliert. Noch ausführlichere Informationen finden Sie zum Beispiel im Erläuterungsbericht zum Antrag.
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1. Frage: Welche Rohstoffe sollen in der geplanten Tonabgrabung gefördert werden und wofür werden diese eingesetzt?
——> Antwort: In der Tonabgrabung sollen Schieferton, Ton und Lehm gefördert werden. Hauptsächlich finden diese Verwendung in der Ziegelindustrie zur Herstellung sehr langlebiger, schadstofffreier, recyclebarer Produkte, wie Dachziegel, Klinker, Hintermauersteine, Verblender. Daneben kommen die gewonnenen Rohstoffe in zahlreichen weiteren Bereichen – wie z. B. Gewässerentwicklung, Deponiebau, Tiefbau, ökologischem Lehmbau und Abdichtung – zum Einsatz. In Zukunft wird der Schieferton außerdem eine große Rolle für die Dekarbonisierung der Zementindustrie spielen. Der Ton tritt dabei als Zementhauptbestandteil ein und hilft dabei, die CO2-Emmissionen des Zements deutlich zu verringern.
2. Frage: Wird die Tongrube nach der Abgrabung zu einer Deponie und welche Materialen dürfen hier abgelagert werden?
——> Antwort: Bei dem Begriff Deponie ist Vorsicht geboten. Eine Deponie im eigentlichen Sinne ist nach der in Deutschland geltenden Deponieverordnung ein technisches Bauwerk, in dem Abfälle entsorgt werden können. Hier gibt es die Deponieklassen DK0, DK1, DK2 und DK3. Die geplante Tongrube ist jedoch hiervon abzugrenzen, da dort keine Deponie errichtet wird. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine reine Verwertungsmaßnahme von unbelasteten Böden nach der Bundesbodenschutzverordnung. Belastete Böden oder andere Abfälle, die kein Bodenmaterial darstellen, dürfen hier nicht abgelagert werden.
3. Frage: Die Verfüllung der geplanten Tongrube erfolgt ausschließlich mit schadstofffreiem Boden (wie z.B. kein Schutt, Schotter, recycelten Baustoffen)?
——> Antwort: Die geplante Tongrube darf mit Fremdboden der Einstufung nach der neuen Bundesbodenschutzverordnung der Einstufung BM-0 verfüllt werden. Das entspricht unbelastetem Bodenaushub. Dieser Bodenaushub darf gesetzlich geregelt bis 10 % mineralische Fremdbestandteile, wie Bauschutt, Ziegel oder Fliesen enthalten, sofern bauseits (also auf den Baustellen) eine sinnvolle Trennung nicht möglich ist. Zum Verständnis ist ggf. noch wichtig zu verstehen, dass die alte Tongrube an der Hausheider Straße, wie auch andere alte Tongruben, zu Beginn oft noch genehmigte Boden-Bauschutt-Deponien waren. Hier durfte zu Beginn Boden sowie Bauschutt eingebaut werden, bis die Genehmigung dahingehend geändert wurde, dass nur noch unbelasteter Boden wie oben beschrieben eingebaut werden darf. In der geplanten Tonabgrabung darf jedoch ausschließlich unbelastetes Bodenmaterial eingebaut werden.
4. Frage: Wer entscheidet, ob der Boden eingebaut werden darf?
——> Antwort: Welche Einstufung der Boden hat und wie hoch der Fremdstoffanteil ist, treffen aber in keinem Fall wir oder der anliefernde Kunde, sondern ein unabhängiger Gutachter, der den Boden bauseits (also bevor jener Boden zur Verwertungsstelle geliefert wird) untersucht. Dies ist in ganz Deutschland gesetzlich geregelt und funktioniert in der Regel sehr gut.
Der Verwertungsweg sieht wie folgt aus:
1. Bodenaushub fällt auf einer Baustelle an.
2. Der Bodenaushub wird von einem akkreditierten Gutachter untersucht und eingestuft.
3. Der Kunde sendet diese Einstufung an uns.
4. Wir können anhand der Einstufung erkennen, ob der Boden bei uns eingebaut werden darf. In Zweifelsfällen halten wir Rücksprache mit der unteren Bodenschutzbehörde, die dann das letzte Wort hat.
5. Sofern wir den Boden annehmen dürfen, bekommt der Kunde eine Freigabe für den anzuliefernden Boden und darf erst im Anschluss anliefern.
5. Frage: Welche Betriebszeiten sind für die Tongrube geplant?
——> Antwort: Im Lärmschutzgutachten werden vom Gutachter mögliche Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr eingeräumt. Dies ist jedoch nicht zu verwechseln mit den beantragten Betriebszeiten. Es wurden Betriebszeiten von 6 bis 17 Uhr an Wochentagen beantragt. Die Kernarbeitszeiten werden sich zwischen 7 und 16 Uhr bewegen.
6. Frage: Wer ist verantwortlich und haftbar für die voll umfängliche, korrekte Durchführung aller Auflagen (und Zusagen), die dem zukünftigen Betreiber der Tongrube/Deponie vorgeschrieben werden bzw. wurden, falls dieser vorgenannte Betreiber während seiner Vertragslaufzeit und Nutzungszeit haftungsrechtlich ausfällt?
——> Antwort: Es ist gängige Praxis bei bestehenden Abgrabungen und wird auch der zukünftigen Abgrabung so sein, dass wir eine Sicherheitsleistung bei der Genehmigungsbehörde hinterlegen müssen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Umfang der Auflagen, Rekultivierungsmaßnahmen, Rückbau der Erschließungsstraße und weiteren Faktoren. Diese Sicherheitsleistung wird erst freigegeben, wenn wir alle Maßnahmen vollständig durchgeführt haben. Im Falle einer angenommenen Insolvenz des Unternehmens, wird der Kreis Herford die Sicherheitsleistung für die Durchführung der anstehenden Arbeiten verwenden.
7. Frage: Wieso wurde dieser Standort für Tonabgrabung einschließlich der Verfüllung gewählt?
——> Antwort: Die Standortauswahl für so ein Vorhaben ist recht komplex und langwierig. In Kurzform könnte man dies etwa so beschreiben: Die beantragte Tonabgrabung liegt innerhalb eines sogenannten Vorranggebietes zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze. Dieses wird durch die Bezirksregierung Detmold festgelegt soll generell eine ausreichende Versorgung mit lokalen Rohstoffen – wie auch Ton – sicherstellen. Ein solches Vorranggebiet stellt die Grundlage für einen genehmigungsfähigen Abbau dar. Aufgrund dessen wurden die Rohstoffvorkommen dieser Lagerstätte in Herford untersucht und haben sich als entsprechend hochwertig / abbauwürdig erwiesen.
8. Frage: Wird das Naherholungsgebiet durch die Tonabgrabung und Verfüllung verändert oder beeinträchtigt?
——> Antwort: Eine Veränderung des bestehenden Naherholungsgebietes erfolgt nicht. Es wird nicht in bestehende Strukturen, wie Wander-, Feld- oder Radwege eingegriffen. Eine Umverlegung eines bestehenden Weges o. ä., wie bereits in anderen Abgrabungen realisiert werden musste, erfolgt nicht. Der Wanderweg “Zur Mergelkuhle” kann auch während der Tonabgrabung weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Zum zusätzlichen Schutz des Wanderweges aber auch des Waldbestandes wird hier im Vorfeld an die Abgrabung ein 10 bis 15 Meter breiter Pflanzstreifen aufgeforstet. Nah erfolgter Rekultivierung dieses Bauabschnitts wird ein weiterer Pflanzstreifen von 10 Meter Breite angelegt.
Derzeit versuchen wir außerdem durch einen Flächentausch die Errichtung eines Wander- bzw. Radweges parallel zur Diebrocker Straße zu ermöglichen.