Informationen zur geplanten Tonabgrabung Herford-Diebrock II
Zur Sicherung der langfristigen regionalen Rohstoff- und Versorgungssicherheit plant das Unternehmen eine neue Tonabgrabung mit anschließender Wiederherstellung des Geländes durch Verfüllung mit unbelastetem Bodenaushub in Herford-Diebrock an der Diebrocker Straße. Ziel des Vorhabens ist es, die Versorgung mit Ton aus regionalen Vorkommen nachhaltig sicherzustellen und Transportwege zu minimieren. Bereits im Jahr 2024 wurde hierzu ein erster Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens fand am 27.08.2024 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der das Vorhaben inhaltlich vorgestellt und erläutert wurde. Die im Zuge der Veranstaltung sowie im weiteren Verfahren geäußerten Hinweise, Anregungen und Kritikpunkte aus der Öffentlichkeit, von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Anliegern hat das Unternehmen sorgfältig geprüft. Vor diesem Hintergrund wurde der ursprüngliche Genehmigungsantrag zurückgezogen, um die Planung inhaltlich zu überarbeiten und weiterzuentwickeln.
Die Planungsunterlagen wurden seitdem unter Berücksichtigung der eingegangenen Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte im Rahmen der Möglichkeiten angepasst. Am 10.02.2026 wurden die wesentlichen Änderungen in einer weiteren öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Darüber hinaus informieren wir auf dieser Seite über den geänderten Stand der Planungen und das weitere Genehmigungsverfahren.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Planverfahrens ist am 18.02.2026 erfolgt. Die Planunterlagen liegen zwischen dem 27.02.2026 und dem 27.03.2026 öffentlich aus und sind über das UVP Portal ab dem 27.02.2026 online einsehbar.
Vorhabenbeschreibung
Das geplante Tonabgrabungsgebiet befindet sich westlich der Stadt Herford in der Gemarkung Diebrock, nördlich der Diebrocker Straße in etwa zwischen dem “Schnatweg” und der Straße “Zur Mergelkuhle”. Die Standortauswahl erfolgte vor dem Hintergrund, dass die Fläche ein Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung im aktuell gültigen Regionalplan darstellt. Darüber hinaus beinhaltet die Lagerstätte Rohstoffe in abbauwürdiger Menge und Qualität. Auf einer Fläche von rund 15,5 ha ist der Abbau von Schieferton, Ton und Lehm geplant. Im Anschluss an die Austonung ist abschnittsweise die Wiederherstellung des Geländes zur ackerbaulichen Nutzung geplant. Zur Einbringung ist ausschließlich unbelastetes Bodenmaterial der Klasse BM-0 nach Bundesbodenschutzverordnung vorgesehen. Insgesamt ist eine Dauer des Vorhabens von 30 Jahren vom ersten Spatenstich bis zur vollständigen Rekultivierung angesetzt.
Die überarbeiteten Antragsunterlagen wurden zwischenzeitlich bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht. Im Genehmigungsverfahren erfolgt anschließend die öffentliche Auslegung jener Unterlagen und es werden entsprechende Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Zuge der Offenlegung können Einwendungen und Bedenken vorgebracht werden. Die Genehmigungsbehörde prüft die eingehenden Stellungnahmen und berücksichtigt berechtigte Hinweise im weiteren Verfahren. In einem Erörterungstermin werden die vorgebrachten Punkte behandelt und, sofern erforderlich, fachliche Lösungen und Maßnahmen zur Berücksichtigung im Verfahren herausgearbeitet.
Die Planung des Vorhabens erfolgt seit etwa sieben Jahren in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Planungsbüro unter Einbindung zahlreicher Sachverständiger. Das Ziel der Planungen ist eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Vorhabens und seiner möglichen Auswirkungen. Hierzu zählen u. a. avifaunistische Untersuchungen, ein Artenschutzbeitrag, ein Grundwassergutachten, Lärmschutzgutachten, Emissionsgutachten zur Staubentwicklung sowie eine Verkehrsuntersuchung. Die fachgutachterlichen Anforderungen und Empfehlungen definieren, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder Abmilderung möglicher Auswirkungen vorzusehen sind. Ergänzend wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie zu den betroffenen Schutzgütern nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt und in die Antragsunterlagen integriert.
Der geplante oberflächennahe Tonabbau stellt einen zeitlich begrenzten Eingriff in Natur und Landschaft dar. Das Vorhabengebiet umfasst ausschließlich intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Im Vergleich zu Grünland- oder Waldflächen weisen diese Nutzungen eine geringere naturschutzfachliche Wertigkeit auf. Bestehende Baum-, Gehölz- oder Biotopstrukturen sind innerhalb der Abgrabungsfläche nicht vorhanden und werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Abbaumaßnahmen werden das ursprüngliche Geländeniveau sowie die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Flächen vollständig wiederhergestellt.
Der Abbau erfolgt abschnittsweise. Dadurch ist zu keinem Zeitpunkt die gesamte Abbaufläche von rund 15 Hektar gleichzeitig von Eingriffen betroffen. Vielmehr werden einzelne Abbauabschnitte sukzessive erschlossen, ausgetont, rekultiviert und anschließend wieder einer ackerbaulichen Nutzung zugeführt, während in anderen Abschnitten der Abbau fortgesetzt wird. Dieses Vorgehen reduziert die gleichzeitige Flächeninanspruchnahme und ermöglicht eine schrittweise Wiedernutzbarmachung bereits abgeschlossener Bereiche. Für die Zeit des Abbaubetriebes, der Verfüllungs- und der Rekultivierungsphase wird eine bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt, welche durch Begehungen die Umsetzung der abgestimmten vorhabenbezogenen Maßgaben zum Bodenschutz dokumentiert und kommuniziert.
Die verkehrliche Erschließung des Abgrabungsgeländes erfolgt nach Durchführung einer umfassenden Machbarkeitsprüfung verschiedener Varianten über die Diebrocker Straße aus südlicher Richtung. Letztere ist als Landstraße für die Aufnahme des zu erwartenden LKW-Verkehrs ausgelegt. Alternative Erschließungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Planung detailliert untersucht, konnten jedoch insbesondere aufgrund rechtlicher, technischer und verkehrlicher Restriktionen nicht weiterverfolgt werden.
Eine Anbindung des Abgrabungsgeländes wird durch die Herstellung einer separaten Linksabbiegerspur mit asphaltierter Zufahrt verkehrssicher umgesetzt. Die Zufahrt ist mit einem leichten Gefälle in Richtung Abbaugebiet ausgebildet, sodass anfallendes Oberflächenwasser gezielt innerhalb des Abgrabungsgeländes zurückgehalten wird. Anfallendes Oberflächenwasser wird in mehreren vorgesehenen Retentionsbecken gesammelt. Es erfolgt anschließend eine gedrosselte Ableitung des Wassers über eine bestehende, verrohrte Entwässerungsanlage in südlicher Richtung. Eine Beeinträchtigung bestehender Entwässerungssysteme der angrenzenden Wohnbebauung wird somit ausgeschlossen. Zur Vermeidung von etwaigen Verschmutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes wird auf dem Gelände eine Reifenwaschanlage eingerichtet.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe sind umfangreiche landschaftspflegerische und naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Nördlich des Abbaugebietes ist auf einer Fläche von rund 7.300 m² die Entwicklung eines naturnahen Laubwaldes geplant, der sich in den vorhandenen Baumbestand eingliedert. Entlang des nordwestlich angrenzenden bewaldeten Siek-Tals wird ein mindestens 10 Meter breiter Waldsaum entwickelt, der als Abschirmung gegenüber dem bestehenden Waldgebiet und dem dort verlaufenden Wanderweg dient. Teilbereiche dieses Waldsaums werden auf bis zu 50 Meter aufgeweitet, um einen vorgelagerten, strukturreichen Waldrand zu entwickeln.
Ergänzend werden auf weiteren rund 14.300 m² Streuobstwiesen angelegt. Östlich des Abbaugebietes ist auf einer Fläche von etwa 1,5 Hektar eine gezielte Entwicklungsmaßnahme für die stark gefährdeten Offenlandarten Feldlerche und Kiebitz vorgesehen. Im südlichen Bereich des Vorhabens werden zudem mehrere Kleingewässer angelegt, die insbesondere der Förderung des Kammmolches sowie weiterer Amphibienarten dienen. Sämtliche Maßnahmen werden fachgutachterlich begleitet und gemäß den Vorgaben der Genehmigungsbehörde umgesetzt.